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Förderung nutzen – Ihr Schlüssel zum Wohneigentum
Der Wunsch nach einem eigenen Zuhause oder einer Kapitalanlage muss kein unerreichbares Ziel sein. Gerade jetzt lohnt es sich, die vielfältigen Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern zu prüfen. Förderung kann einen Unterschied ausmachen, so dass Eigentum attraktiver wird als Miete und Neubau besser als Altbau. Nutzen Sie diese Chancen, um Ihre Investition zu optimieren, langfristig Kosten zu sparen und sich den Traum vom Wohneigentum zu erfüllen.
In Herthas Duett können Sie folgendes Programm nutzen
KfW Kredit 124
KfW-Wohneigentumsprogramm
- Für neue, selbst genutzte Wohnimmobilien
- Für alle Privatpersonen als Selbstnutzer - ohne Einkommensgrenze
- Bis zu 100.000 Euro Förderkredit pro Wohnung/Haus
- Bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
- Gut kombinierbar mit anderen KfW Förderprogrammen
Quelle: KfW (März 2026)
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Durch Anklicken des Links verlassen Sie das Online-Angebot der BPD Immobilienentwicklung GmbH und gelangen zu einer externen Website der KfW, einer Landesförderbank, einer Landesregierung oder einer sonstigen Förderstelle. Für die Inhalte, deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit sowie für die jeweiligen Fördervoraussetzungen und Förderentscheidungen ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. BPD macht sich diese Inhalte nicht zu eigen und übernimmt hierfür keine Haftung. Maßgeblich sind ausschließlich die Angaben und Entscheidungen der jeweils zuständigen Förderstelle.
Förderung – ein Überblick
Steigende Zinsen und Baukosten haben den Immobilienerwerb in den letzten Jahren verteuert. Gleichzeitig bleibt der Wohnungsbedarf in Deutschland hoch. Deshalb unterstützt die Bundesregierung sowie die Landesregierungen Käufer von Neubauimmobilien mit attraktiven Programmen und Zuschüssen. Wer sich informiert, kann Vorteile erzielen.
Was heißt das für mich als Immobilienkäufer?
Viele Förderprogramme bieten Kredite zu günstigeren Zinsen als private Geschäftsbanken. In der Regel wird das Förderdarlehen durch ein zusätzliches, klassisches Darlehen ergänzt.
Dort gilt das Förderdarlehen als Eigenkapitalersatz. Die höhere Eigenkapitalquote kann so Ihren Zinssatz beim zweiten klassischen Darlehen senken. Zudem gewähren manche Förderprogramme auch Tilgungszuschüsse. Der Effekt: In der Regel müssen Sie weniger Restschuld zurückzahlen, als Sie Kredit erhalten haben.
Übrigens: Anders als bei einem Kauf der meisten Bestandsobjekte zahlen Sie bei Neubauten von BPD keine Maklergebühren.
Welche Förderungen gibt es?
Die folgende Übersicht dient Ihnen als erste Orientierung für Ihre weitere Recherche. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle Beratung.
Bitte sprechen Sie mit unserem Vertriebsteam, unserem Finanzierungskooperationspartner Interhyp, Ihrer Bank und Ihrem Steuerberater. Auch die KfW (die Förderbank des Bundes, mit dem Namen Kreditanstalt für Wiederaufbau), Ihre Landesförderbank und das Wohnungsamt sind wichtige Ansprechpartner – insbesondere, wenn es um die Kombinationsmöglichkeit verschiedener Programme geht. Nutzen Sie Ihre Chance und sprechen Sie sie an.
Eigentumsförderung für Familien und Erstkäufer
Bund und Länder möchten jungen Familien, Erstkäufern und Menschen mit begrenztem Einkommen den Weg ins Eigenheim erleichtern, so z. B. mit folgenden Förderprogrammen:
- Bundesprogramme: z. B. KfW „Wohneigentum für Familien“ (Programm 300)
- Landesprogramme: z. B. „NRW.Bank.Wohneigentum“, „Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm“, „Wohnen mit Kind“ (Baden-Württemberg)
- Eine Besonderheit gibt es in Hessen: Über das „Hessengeld“ wird Erstkäufern die Grunderwerbssteuer zurückerstattet.
Tipp: Lassen Sie sich nicht gleich von den Einkommensgrenzen abschrecken. Von Ihrem eigenen Einkommen dürfen Sie meist zahlreiche Abzüge machen (Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Kinderfreibeträge). Familien, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Käufer in Ballungsräumen profitieren zudem oft von höheren Grenzen. Auch eine Antragstellung während oder nach der Elternzeit kann vorteilhaft sein – denn dann ist Ihr maßgebliches Einkommen niedrig.
Förderung für energieeffiziente Neubauten
Wer auf besonders energieeffiziente Neubauten setzt, bringt den Klimaschutz voran und wird dafür belohnt. Hier gibt es Fördermöglichkeiten wie:
- KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (Programm 297 für Selbstnutzer, 298 für Kapitalanleger)
- Förderstufen für EH55, EH40-KfN und EH40-KfN-QNG
- Landesprogramme wie „NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen“ oder „Kombi-Darlehen Wohnen“ in Baden-Württemberg
Ein Tipp für Kapitalanleger: Besonders interessant sind diese Förderungen bei kleinen Wohnungen – hier können Sie mit dem günstigen Förderdarlehen Ihren Kreditbedarf schon ganz oder weitgehend abdecken.
Steuerliche Vorteile
Deutschland ist ein Mieterland. Gleichzeitig gibt es fast nirgendwo so viele Privatpersonen, die vermieten. Immer in Phasen hohen Wohnungsbedarfs hat die Bundesregierung die Anreize für private Vermieter zum Kauf von Neubauwohnungen erhöht – über das Steuerrecht. Mehr Abschreibung bedeutet weniger Steuern:
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Bestandsobjekte werden je nach Baujahr linear mit 2 oder 2,5 % abgeschrieben.
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Für Neubauten gilt seit 2023 eine lineare AfA von 3 %
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Neu seit 2024 ist die degressive AfA mit anfänglich 5 % Abschreibung
- Für den nachhaltigen QNG-Standard gibt es eine zusätzliche Sonder-AfA mit 5 % für vier Jahre. Bedingung hierfür: Sie verpflichten sich, 10 Jahre lang zu vermieten
Unter folgendem Link gelangen Sie zu unserem QNG-Steuervorteilsrechner, mit dem Sie Ihren steuerlichen Vorteil beim Kauf einer Wohneinheit in unserem Neubauprojekt mit QNG-Siegel schnell und bequem berechnen können:
Ihr nächster Schritt
Informieren Sie sich frühzeitig über die verfügbaren Förderprogramme. Mit der Nutzung von Förderprogrammen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Finanzierung spürbar zu entlasten und Ihren Schritt zur eigenen Immobilie zu erleichtern. Wir informieren Sie gerne über die Förderprogramme, die für Sie relevant sein können. Sprechen Sie unsere Vertriebspartner an oder kontaktieren Sie uns.
Haftungsausschluss (Disclaimer)
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zu Förderprogrammen, steuerlichen Vorteilen und Finanzierungsmöglichkeiten dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.
BPD Immobilienentwicklung GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben sowie für etwaige Änderungen seitens der Fördergeber (z. B. KfW, Landesförderbanken, Finanzbehörden). Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Wir empfehlen ausdrücklich, vor einer Entscheidung eine individuelle Beratung durch Ihre Bank, einen Finanzierungspartner, die zuständigen Förderstellen sowie Ihren Steuerberater einzuholen.